Wie und bis wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Das Kündigungsschreiben der Grundversicherung muss bis spätestens am letzten Arbeitstag vom November bei der aktuellen Krankenkasse eingetroffen sein. Die Krankenkasse darf sich jedoch 7 Arbeitstage Zeit nehmen, um ihre Post zu bearbeiten. Daher sollte diese Frist zur Sicherheit zusätzlich miteinbezogen werden. Wie allgemein für Kündigungen, empfiehlt es sich, dies per eingeschriebenen Brief auf dem Postweg einzusenden.



Das Wechseln der Krankenkasse ist ganz einfach

Nachdem man sich für die Grundversicherung bei einer neuen Krankenkasse entschieden hat, kann z.B. über unseren Prämienrechner eine Offerte für dieses Angebot bestellt werden. Gleichzeitig erhält man per Email eine Vorlage für die Kündigung der bisherigen Versicherung. Jetzt muss nur noch beides bis Ende November unterzeichnet und zurückgeschickt werden.



Kündigungsfristen in der Grundversicherung

Grundversicherung per 31. Dezember kündigen
Die eingeschriebene Kündigung muss bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner aktuellen Krankenkasse eingetroffen sein. Die Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.

Grundversicherung per 30. Juni kündigen
Die eingeschriebene Kündigung muss bis zum 31. März bzw. bis zum letzten Arbeitstag im März bei deiner aktuellen Krankenkasse eingetroffen sein. Dieser Wechsel ist nur für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300.- (Kinder: CHF 0.-) und einer Standard Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie Hausarzt, HMO, Telmed) möglich. Alle anderen Versicherten können ihren Krankenversicherer ausschliesslich per Ende eines Kalenderjahres wechseln.



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