Swisscom Handy-Abo kündigen

Die einfachste Möglichkeit sein Handy-Abo bei Swisscom zu kündigen ist ein Anruf an den Kundendienst unter 0800 800 800 oder 0800 40 50 60. Eine Kündigung kann aber auch schriftlich an den Kundendienst erfolgen. Für die Kündigung gilt die Kündigungsfrist von 60 Tagen.


Was bei der Kündigung von Swisscom zu beachten ist

Normalerweise kann ein Handy-Abo bei Swisscom erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Die Mindestvertragsdauer beträgt normalerweise 12 Monate. Wenn ein vergünstigtes Smartphone mit einem neuen Handyvertrag oder einer Abo-Verlängerung bezogen wurde, kann die Mindestvertragsdauer auch 24 Monate betragen. Wird die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsfrist eingehalten, entstehen keine zusätzlichen Kosten.


Das aktuelle Handy-Abo bei Swisscom per sofort kündigen

Es ist durchaus möglich ein Handy-Abo frühzeitig, vor Ablauf der Mindesvertragsdauer zu kündigen. Dies ist eher nicht zu empfehlen, da Zusatzkosten entstehen können. In diesem Fall müssen der Swisscom die restlichen, monatlichen Grundgebühren, die bis zum Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wären, zurückbezahlt werden. Wenn aufgrund eines neuen Aboabschlusses oder einer Aboverlängerung ein vergünstigtes Handy oder Smartphone bezogen wurde, kommen für dieses noch weitere Kosten hinzu. Um Zusatzkosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist einzuhalten.


Das Swisscom Handy-Abo in ein Natel Prepaid umwandeln

Dies muss bei Swisscom explizit angefordert werden. Wenn das Abo gekündigt wird, so wird es nicht automatisch in ein Natel Prepaid umgewandelt. Auch bei der Umwandlung in ein Natel Prepaid lohnt es sich die allfällige Mindestvertragsdauer, sowie die Kündigungsfrist von 60 Tagen einzuhalten, damit keine Zusatzkosten entstehen. Es ist aber auch möglich das Swisscom Abo per sofort in ein Natel Prepaid umzuwandeln. Um die Kosten dafür zu erfahren, empfiehlt sich ein Anruf beim Kundendienst unter 0800 800 800.


Die Swisscom Handy-Nummer behalten

Wenn ein Handy-Abo gekündigt wird, verfällt somit auch die Rufnummer und grundsätzlich auch das Recht darauf. Bei Swisscom gibt es jedoch die Möglichkeit, für eine bereits deaktivierte Nummer eine Wiedereinschaltung zu beantragen. Grundsätzlich wird aber keine Reservation oder Blockierung der Nummer garantiert. Nach einer bestimmten Zeit wird die Nummer wieder an neue Kunden weitergegeben. Bei den Abos jedoch frühestens nach 120 Tagen ab Kündigungsdatum. Bei Prepaid frühestens nach 180 Monaten seit der letzten Nutzung.


Beim Wechsel von Swisscom zu einem anderen Anbieter sollte das Handy-Abo nicht gekündigt werden

Wer seine Handynummer zu einem anderen Anbieter Portieren möchte, sollte sein Handy-Abo nicht kündigen, da sonst die Nummer verloren gehen kann. Normalerweise kann bei der Bestellung eines neuen Abos zu einem neuen Anbieter die bestehende Nummer angegeben werden. Zudem kann das Datum der gewünschten Rufnummerübernahme angegeben werden. Der neue Anbieter übernimmt somit die Kündigung des vorherigen Abos bei der Swisscom. Auch hier empfiehlt es sich, die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist einzuhalten.


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